Allgemeine Geschäftsbedingungen – Unterhaltsreinigung
GRW Gebäudereinigung e.U. · Sechshauser Straße 89/2, 1150 Wien · Tel: +43 676 748 78 94 · office@grw-reinigung.at · Gültig ab: 14.02.2026
Präambel / Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für Vertragsabschlüsse mit Unternehmern im Sinne des § 1 UGB (B2B). Verbrauchergeschäfte im Sinne des KSchG sind ausdrücklich ausgeschlossen. Abweichende AGB des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Maßgeblich sind Angebot/Vertrag und Leistungsverzeichnis; diese gehen im Zweifel diesen AGB vor.
1. Vertragsgegenstand
1.1 Diese AGB gelten für laufende Unterhaltsreinigungsleistungen, insbesondere Büro-, Praxis- und Gewerbereinigung.
1.2 Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot, Vertrag und Leistungsverzeichnis.
2. Leistungsumfang
2.1 Die Reinigungspflicht umfasst normale, vertragsgemäße Verschmutzung des laufenden Betriebs. Außerordentliche Verschmutzungen (z.B. nach Bauarbeiten, Handwerker-, Brand- oder Wasserschäden, Sondermüll) sind gesondert als Sonderreinigung zu beauftragen und werden gesondert vergütet.
2.2 Art, Häufigkeit, Leistungszeiten, Qualitätsniveau und Kontrollpunkte ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis.
2.3 Kann ein Reinigungsziel mit üblichen Mitteln und üblichem Aufwand nicht erreicht werden, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich schriftlich. Erforderliche Spezialmaßnahmen sind gesondert zu beauftragen.
2.4 Der Auftragnehmer führt regelmäßige Qualitätskontrollen durch und dokumentiert diese. Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf (5) Werktagen ab Kenntnis, schriftlich mitzuteilen, damit eine Nachbesserung ohne zusätzliche Kosten möglich ist. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als ordnungsgemäß erbracht.
3. Zugang, Schlüsselverwaltung und Mitwirkung
3.1 Der Auftraggeber ermöglicht dem Auftragnehmer den Zugang zu den vereinbarten Flächen und sorgt für arbeitsübliche Bedingungen (ausreichend Licht, Wasseranschluss, Stromversorgung, Zutritt).
3.2 Soweit für die Leistungserbringung erforderlich, übergibt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die notwendigen Schlüssel oder Zugangscodes gegen schriftliche Bestätigung (Schlüsselübergabeprotokoll).
3.3 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur sicheren und vertraulichen Aufbewahrung der Schlüssel und gibt diese bei Vertragsende unverzüglich zurück. Bei Schlüsselverlust haftet der Auftragnehmer bis zum Wert des Einzelschlüssels, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Kosten für den Austausch von Schließanlagen sind ausgeschlossen, sofern keine grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers nachgewiesen wird.
3.4 Sind vereinbarte Flächen nicht zugänglich oder blockiert, entfällt der Anspruch auf Durchführung für diesen Termin ohne Entgeltminderung. Eine Anfahrtspauschale von EUR 35,00 zzgl. USt. kann verrechnet werden.
3.5 Reinigungsmittel, Verbrauchsmaterialien und Standardgeräte sind — sofern nicht anders schriftlich vereinbart — im Preis enthalten.
4. Leistungszeiten / Zuschläge
4.1 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgen Leistungen werktags innerhalb der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 06:00–20:00 Uhr). Einsätze an Nächten, Sonn- und Feiertagen sowie Wochenenden erfolgen nach gesonderter Vereinbarung.
4.2 Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sind nur dann zu vergüten, wenn diese explizit im Leistungsverzeichnis oder Vertrag vereinbart wurden.
5. Haftung und Versicherung
5.1 Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftungsbeschränkung für Personenschäden ist ausgeschlossen.
5.2 Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf typische, vorhersehbare Schäden begrenzt, maximal auf die Höhe des Nettojahresentgelts des betroffenen Vertrages. Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
5.3 Keine Haftung besteht für Verschmutzungen oder Schäden, die nach der Reinigung durch Dritte verursacht werden oder auf dem Verhalten des Auftraggebers, Zufall oder höherer Gewalt beruhen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, staatliche Maßnahmen, Pandemien und Arbeitskampfmaßnahmen.
5.4 Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von EUR 500.000,00 pro Schadensereignis. Ein Nachweis wird dem Auftraggeber auf schriftliche Anforderung innerhalb von 14 Werktagen übermittelt.
5.5 Der Auftraggeber meldet Schäden unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf (5) Werktagen ab Kenntnis, schriftlich. Bei verspäteter Meldung entfällt der Anspruch auf Schadenersatz, soweit der Schaden durch die Verspätung nicht mehr sachgerecht aufgeklärt werden kann. Der Auftraggeber unterstützt die Schadensaufklärung durch Bereitstellung der erforderlichen Dokumentation.
6. Entgelt, Abrechnung, Zahlungsverzug
6.1 Abrechnung erfolgt nach der im Vertrag vereinbarten Methode (Monatspauschale oder nach tatsächlichem Aufwand).
6.2 Rechnungen sind — sofern nicht anders vereinbart — binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
6.3 Bei Zahlungsverzug fallen gesetzliche Verzugszinsen gem. § 456 UGB (9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) an. Zusätzlich können Mahnspesen und außergerichtliche Betreibungskosten gem. § 458 UGB und dem RATG verrechnet werden.
7. Wertsicherung / Preisanpassung
7.1 Vereinbarte Pauschalen werden jährlich zum 01. Januar angepasst, erstmals nach Ablauf des ersten vollen Vertragsjahres. Maßgeblich ist die prozentuelle Veränderung des vom Statistik Austria veröffentlichten Verbraucherpreisindex (VPI 2020) im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresmonat Oktober.
7.2 Eine Anpassung nach unten erfolgt nicht; Basis ist stets das zuletzt gültige Entgelt.
7.3 Darüber hinaus ist der Auftragnehmer berechtigt, das Entgelt außerordentlich anzupassen, wenn kollektivvertragliche Lohnerhöhungen im Reinigungsgewerbe die reguläre VPI-Anpassung um mehr als drei (3) Prozentpunkte übersteigen. Der Auftraggeber ist hierüber mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich zu informieren und hat in diesem Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Mitteilung.
8. Vertragsdauer / Kündigung
8.1 Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von sechs (6) Monaten ab Vertragsbeginn, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
8.2 Nach Ablauf der Mindestlaufzeit ist der Vertrag beidseits schriftlich mit einer Frist von einem (1) Monat zum Monatsende kündbar. Erfolgt keine rechtzeitige Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils weitere drei (3) Monate.
8.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere anhaltender Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen nach Mahnung sowie die wesentliche Verletzung von Mitwirkungspflichten trotz schriftlicher Abmahnung.
9. Subunternehmer
9.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, qualifizierte Subunternehmer einzusetzen. Er bleibt für die vertragsgemäße Leistungserbringung vollumfänglich verantwortlich und haftet für Subunternehmer wie für eigenes Personal.
10. Datenschutz
10.1 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers (insbesondere Kontakt- und Vertragsdaten, Schlüsselübergabeprotokolle, Zugangsdaten) ausschließlich zur Vertragserfüllung und Rechnungslegung, in Übereinstimmung mit der DSGVO und dem DSG.
10.2 Nähere Informationen zur Datenverarbeitung sind der Datenschutzerklärung unter www.grw-reinigung.at/datenschutz zu entnehmen. Soweit erforderlich, wird eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung gem. Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
11. Vertraulichkeit
11.1 Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung erlangten vertraulichen Informationen — insbesondere Objektdaten, Zugangsinformationen, Geschäftsinterna und Preiskonditionen — gegenüber Dritten geheim zu halten. Diese Verpflichtung gilt über das Vertragsende hinaus für die Dauer von drei (3) Jahren.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses selbst.
12.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahekommt.
12.3 Es gilt österreichisches Recht unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
12.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht in Wien.
Bei Fragen zu diesen AGB wenden Sie sich bitte an:
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