Allgemeine Geschäftsbedingungen – Hausbetreuung
GRW Gebäudereinigung e.U. · Sechshauser Straße 89/2, 1150 Wien · Tel: +43 676 748 78 94 · office@grw-reinigung.at · Gültig ab: 14.02.2026
Präambel / Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für Vertragsabschlüsse mit Unternehmern im Sinne des § 1 UGB (B2B), insbesondere Hausverwaltungen, Wohnungseigentümergemeinschaften und gewerbliche Liegenschaftseigentümer. Verbrauchergeschäfte im Sinne des KSchG sind ausdrücklich ausgeschlossen. Abweichende AGB des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1. Vertragsgegenstand
1.1 Der Auftragnehmer erbringt die im Vertrag und Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen der Hausbetreuung und Hausreinigung für die bezeichneten Liegenschaften.
1.2 Der genaue Leistungsumfang — insbesondere Reinigungsintervalle, Flächen, Reinigungsstandards und etwaige Zusatzleistungen — ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis, das Bestandteil des Vertrages ist und diesen AGB im Zweifel vorgeht.
1.3 Erbringt der Auftragnehmer für dieselbe Liegenschaft zusätzlich Winterdienst, gelten für diese Leistungen die gesonderten AGB Winterdienst der GRW Gebäudereinigung e.U.
2. Leistungsumfang
2.1 Die Leistung umfasst ausschließlich normale, vertragsgemäße Verschmutzung des laufenden Betriebs. Reinigungen nach Bau- oder Handwerkerarbeiten, Brand- oder Wasserschäden sowie sonstige Spezialverschmutzungen gelten als Sonderleistungen und sind gesondert schriftlich zu beauftragen und zu vergüten.
2.2 Nicht wasserlösliche Flecken (z.B. Teer, Lacke, Dispersionen, Wachs) können den Einsatz von Spezialmitteln und zusätzlichem Aufwand erfordern. Anfallende Mehrkosten trägt der Auftraggeber, sofern nicht anders schriftlich vereinbart. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber vorab.
2.3 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Ursachen von Verunreinigungen zu beseitigen (z.B. defekte Leitungen, Schimmel durch Bauschäden); die Ursachenbeseitigung obliegt dem Auftraggeber gesondert.
2.4 Der Auftragnehmer führt regelmäßige Qualitätskontrollen durch und dokumentiert diese. Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf (5) Werktagen ab Kenntnis, schriftlich mitzuteilen, damit eine Nachbesserung ohne zusätzliche Kosten möglich ist. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als ordnungsgemäß erbracht.
2.5 Die Kehrung von Gehsteigen und Höfen erfolgt nur, soweit ausdrücklich beauftragt, und typischerweise nur bei geeigneter Witterung. Bei Frostgefahr oder Schneefall kann die reguläre Kehrung ohne Entgeltminderung entfallen.
3. Übergabeprotokoll
3.1 Zu Vertragsbeginn erstellen Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam ein Übergabeprotokoll, das den Ist-Zustand der zu betreuenden Liegenschaft (Flächen, vorhandene Schäden, besondere Merkmale) dokumentiert. Das Protokoll wird von beiden Parteien unterzeichnet und dient als Referenz für die gesamte Vertragsdauer.
3.2 Bei Vertragsende wird ein Rückgabeprotokoll erstellt. Schäden, die nicht im Übergabeprotokoll vermerkt sind, können dem Auftragnehmer nur angelastet werden, wenn nachgewiesen wird, dass diese durch ihn verursacht wurden.
4. Zugang / Schlüsselverwaltung / Blockaden
4.1 Der Auftraggeber stellt sicher, dass die vereinbarten Flächen für den Auftragnehmer jederzeit zugänglich sind, und übergibt die erforderlichen Schlüssel oder Zugangscodes gegen schriftliche Bestätigung (Schlüsselübergabeprotokoll).
4.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur sicheren und vertraulichen Aufbewahrung der Schlüssel und gibt diese bei Vertragsende unverzüglich zurück. Bei Schlüsselverlust haftet der Auftragnehmer bis zum Wert des Einzelschlüssels, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Kosten für den Austausch von Schließanlagen sind ausgeschlossen, sofern keine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.
4.3 Sind Bereiche blockiert oder unzugänglich und ist dies vom Auftraggeber zu vertreten, besteht kein Anspruch auf Durchführung für diesen Termin ohne Entgeltminderung. Eine Anfahrtspauschale von EUR 35,00 zzgl. USt. kann verrechnet werden. Eine Nachholung des ausgefallenen Termins erfolgt nach Möglichkeit beim nächsten regulären Termin.
5. Notfalleinsätze
5.1 Notfalleinsätze außerhalb der vereinbarten Leistungszeiten (z.B. nach Wasserschäden, Vandalismus oder sonstigen unvorhergesehenen Ereignissen) werden nach tatsächlichem Aufwand vergütet. Es gilt der vereinbarte Stundensatz zuzüglich eines Notfallzuschlags von 50 %, sofern im Einzelvertrag nichts anderes festgelegt ist.
5.2 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Notfalleinsätze zu erbringen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen; er wird jedoch bemüht sein, im Rahmen seiner Kapazitäten zu unterstützen.
6. Entgelt / Fälligkeit
6.1 Abrechnung erfolgt nach der im Vertrag vereinbarten Methode (monatliche Pauschale oder nach tatsächlichem Aufwand). Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung monatlich im Nachhinein.
6.2 Rechnungen sind — sofern nicht anders vereinbart — bis zum 15. des auf die Leistungserbringung folgenden Kalendermonats ohne Abzug zu begleichen.
6.3 Bei Zahlungsverzug fallen gesetzliche Verzugszinsen gem. § 456 UGB (9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) an. Zusätzlich können Mahnspesen und außergerichtliche Betreibungskosten gem. § 458 UGB und dem RATG verrechnet werden.
7. Wertsicherung / Preisanpassung
7.1 Vereinbarte Monatspauschalen werden jährlich zum 01. Januar angepasst, erstmals nach Ablauf des ersten vollen Vertragsjahres. Maßgeblich ist die prozentuelle Veränderung des vom Statistik Austria veröffentlichten Verbraucherpreisindex (VPI 2020) im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresmonat Oktober.
7.2 Eine Anpassung nach unten erfolgt nicht; Basis ist stets das zuletzt gültige Entgelt.
7.3 Darüber hinaus ist der Auftragnehmer berechtigt, das Entgelt außerordentlich anzupassen, wenn kollektivvertragliche Lohnerhöhungen im Reinigungsgewerbe die reguläre VPI-Anpassung um mehr als drei (3) Prozentpunkte übersteigen. Der Auftraggeber ist hierüber mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich zu informieren und hat in diesem Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Mitteilung.
8. Haftung und Versicherung
8.1 Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftungsbeschränkung für Personenschäden ist ausgeschlossen.
8.2 Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf typische, vorhersehbare Schäden begrenzt, maximal auf die Höhe des Nettojahresentgelts des betroffenen Vertrages. Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
8.3 Keine Haftung besteht für nachträgliche Verschmutzungen durch Dritte sowie bei Zufall oder höherer Gewalt. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, staatliche Maßnahmen, Pandemien und Arbeitskampfmaßnahmen.
8.4 Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von EUR 500.000,00 pro Schadensereignis. Ein Nachweis wird dem Auftraggeber auf schriftliche Anforderung innerhalb von 14 Werktagen übermittelt.
8.5 Schadensmeldungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf (5) Werktagen ab Kenntnis, schriftlich zu erstatten. Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer bei der Beweissicherung durch Bereitstellung der erforderlichen Dokumentation. Bei verspäteter Meldung entfällt der Anspruch auf Schadenersatz, soweit der Schaden durch die Verspätung nicht mehr sachgerecht aufgeklärt werden kann.
9. Vertragsdauer / Kündigung
9.1 Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von sechs (6) Monaten ab Vertragsbeginn, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
9.2 Nach Ablauf der Mindestlaufzeit ist der Vertrag beidseits schriftlich mit einer Frist von einem (1) Monat zum Monatsende kündbar. Erfolgt keine rechtzeitige Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils weitere drei (3) Monate.
9.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere anhaltender Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen nach Mahnung sowie die wesentliche Verletzung von Mitwirkungspflichten trotz schriftlicher Abmahnung.
10. Subunternehmer
10.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, qualifizierte Subunternehmer einzusetzen. Er bleibt für die vertragsgemäße Leistungserbringung vollumfänglich verantwortlich und haftet für Subunternehmer wie für eigenes Personal.
11. Datenschutz
11.1 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers (insbesondere Kontakt- und Vertragsdaten, Schlüsselübergabeprotokolle, Zugangsdaten, Ansprechpersonen) ausschließlich zur Vertragserfüllung und Rechnungslegung, in Übereinstimmung mit der DSGVO und dem DSG.
11.2 Nähere Informationen zur Datenverarbeitung sind der Datenschutzerklärung unter www.grw-reinigung.at/datenschutz zu entnehmen. Soweit im Rahmen der Leistungserbringung eine Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 DSGVO vorliegt, wird eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung abgeschlossen.
12. Vertraulichkeit
12.1 Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung erlangten vertraulichen Informationen — insbesondere Objektdaten, Zugangsinformationen, Mieterdaten und Preiskonditionen — gegenüber Dritten geheim zu halten. Diese Verpflichtung gilt über das Vertragsende hinaus für die Dauer von drei (3) Jahren.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses selbst.
13.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahekommt.
13.3 Es gilt österreichisches Recht unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
13.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht in Wien.
Bei Fragen zu diesen AGB wenden Sie sich bitte an:
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